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AGB's
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, Abonnemente, Tageseintritte, Probetrainings, Online-Käufe sowie für die Nutzung der Anlagen, Geräte, Räumlichkeiten und Dienstleistungen der Warehouse Gym Fitness GmbH.
Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft, dem Kauf eines Abonnements oder Tageseintritts sowie mit der Nutzung der Anlagen anerkennt das Mitglied diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung, die Betriebsordnung sowie allfällige ergänzende Nutzungsreglemente.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder in Textform durch die Warehouse Gym Fitness GmbH bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung vor Ort, durch Online-Abschluss, durch Kauf eines Abonnements, durch Buchung einer Leistung oder durch Nutzung der Dienstleistungen zustande.
Mitgliedschaften und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar.
Das Mitglied verpflichtet sich, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Änderungen von Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Zahlungsdaten sind der Warehouse Gym Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH ist berechtigt, Anträge auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH behält sich vor, aus Qualitäts-, Kapazitäts- oder Sicherheitsgründen die Anzahl der Mitgliedschaften zu begrenzen oder einzelne Mitgliedschaftsarten zeitweise nicht anzubieten.
3. Voraussetzungen für die Nutzung
Die Nutzung des Gyms setzt eine gültige Mitgliedschaft, einen gültigen Tageseintritt oder eine ausdrückliche Zustimmung der Warehouse Gym Fitness GmbH voraus.
Das Mitglied bestätigt, körperlich grundsätzlich in der Lage zu sein, ein Fitnesstraining auszuführen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, Krankheiten, Verletzungen, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder Unsicherheit bezüglich der Trainingsfähigkeit ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen.
Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied ist verpflichtet, die eigenen körperlichen Grenzen zu beachten und Übungen nur auszuführen, wenn es deren sichere Ausführung beherrscht.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann bei Bedarf eine Einführung, Instruktion oder gesundheitliche Selbstauskunft verlangen.
4. Zutritt und 24/7-Nutzung
Der Zutritt zum Warehouse Gym erfolgt je nach Mitgliedschaft und System über QR-Code, App, Zutrittsmedium oder andere digitale Zugangslösungen.
Der Zugang ist persönlich. Die Weitergabe des persönlichen Zugangs an Drittpersonen ist untersagt.
Das Mitnehmen, Einlassen oder Ermöglichen des Zutritts von nicht berechtigten Personen ist ausdrücklich verboten.
Das Mitglied ist verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen des Gyms korrekt zu registrieren und sicherzustellen, dass keine unberechtigten Personen mit eintreten.
Bei Missbrauch des Zutritts kann die Warehouse Gym Fitness GmbH den Zugang sofort sperren, die Mitgliedschaft ausserordentlich kündigen, Schadenersatz verlangen und eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.– pro Vorfall erheben.
Das Gym kann ausserhalb der betreuten Zeiten genutzt werden. Während dieser Zeiten erfolgt das Training eigenverantwortlich und ohne direkte Betreuung durch Personal.
Zur visuellen Zutrittskontrolle kann von Mitgliedern eine Fotografie erstellt oder im Mitgliederprofil gespeichert werden. Diese dient ausschliesslich der Kontrolle der Zutrittsberechtigung und der Verhinderung von Missbrauch. Weitere Informationen zur Bearbeitung und Löschung dieser Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
5. Öffnungszeiten, betreute Zeiten und Einschränkungen
Die Öffnungszeiten, betreuten Zeiten und Zugangsmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen Mitgliedschaft sowie den aktuellen betrieblichen Regelungen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann Öffnungszeiten, betreute Zeiten und Zugangsmöglichkeiten aus betrieblichen Gründen anpassen, insbesondere bei Feiertagen, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Reinigungsarbeiten, technischen Störungen, Umbauten, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.
Kurzfristige, vorübergehende oder zumutbare Einschränkungen des Betriebs berechtigen nicht automatisch zu einer Rückerstattung, Reduktion oder Verlängerung der Mitgliedschaft.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH bemüht sich, Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und Mitglieder angemessen zu informieren.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kommunizierten Preise. Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlich geschuldeter Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
Mitgliedschaften, Abonnemente, Tageseintritte und andere Leistungen sind gemäss gewählter Zahlungsart im Voraus oder gemäss individueller Vereinbarung zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug kann der Zugang bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt werden.
Mahnspesen, Inkassokosten und weitere Kosten aufgrund des Verzugs können dem Mitglied belastet werden.
Eine Sperrung wegen Zahlungsverzug verlängert die Vertragslaufzeit nicht und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
7. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnement oder der vertraglichen Vereinbarung.
Zeitlich befristete Mitgliedschaften enden grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies im Vertrag oder beim Online-Abschluss ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall werden Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsmodalitäten klar ausgewiesen.
Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail oder schriftlich. Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der Warehouse Gym Fitness GmbH.
Bereits bezahlte befristete Mitgliedschaften können nicht ordentlich vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
8. Rückerstattung und vorzeitige Vertragsauflösung
Bezahlte Mitgliedschaften und Abonnemente werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
Eine anteilsmässige Rückerstattung kann in folgenden Fällen geprüft werden:
-
Bei dauerhaftem Wegzug, sofern der neue Wohnort mehr als 50 km vom Warehouse Gym entfernt liegt.
-
Bei schwerwiegender Krankheit, Unfall oder gesundheitlicher Einschränkung, welche die Nutzung des Gyms langfristig oder dauerhaft verunmöglicht.
-
In weiteren begründeten Ausnahmefällen nach Ermessen der Warehouse Gym Fitness GmbH.
Für die Prüfung ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, zum Beispiel eine Wohnortbescheinigung des neuen Wohnortes oder ein ärztliches Attest.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht erst nach Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch die Warehouse Gym Fitness GmbH.
Eine allfällige Rückerstattung erfolgt pro rata temporis ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt und vollständig nachgewiesen sind.
Von der Rückerstattung wird eine Administrationsgebühr von CHF 100.– abgezogen.
Kein Anspruch auf Rückerstattung besteht bei blosser Nichtbenutzung, Zeitmangel, Ferien, mangelnder Motivation, beruflichem Stress, Wohnortwechsel innerhalb von 50 km, Änderung der persönlichen Lebensumstände ohne relevanten Einfluss auf die Nutzung oder Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten.
9. Pausierung / Sistierung der Mitgliedschaft
Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Während der bewilligten Pausierung wird die Mitgliedschaft unterbrochen und die pausierte Zeit an die bestehende Laufzeit angehängt.
Eine Pausierung ist möglich bei:
-
ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall
-
Schwangerschaft oder Mutterschaft, in der Regel bis maximal 14 Wochen; bei längerer Trainingsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich
-
Militär- oder Zivildienst von mehr als 21 Tagen
-
beruflicher, schulischer oder ausbildungsbedingter Abwesenheit von mehr als 28 Tagen
-
Ferien- oder Auslandaufenthalt von mehr als 28 Tagen
Die Pausierung muss der Warehouse Gym Fitness GmbH vor Beginn der Abwesenheit oder unverzüglich nach Eintritt des Grundes gemeldet und mit geeigneten Unterlagen belegt werden.
Als geeignete Nachweise gelten insbesondere ärztliche Atteste, Marschbefehle, Reisebestätigungen, Flugtickets, Ausbildungsbestätigungen, Arbeitsbestätigungen oder andere nachvollziehbare Dokumente.
Eine rückwirkende Pausierung wird grundsätzlich nicht gewährt. Ausnahmen sind nur bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Mutterschaft möglich, sofern der Grund nachgewiesen wird.
Andere Gründe berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Pausierung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Warehouse Gym Fitness GmbH getroffen wurde.
Eine Pausierung führt nicht zu einer Auszahlung oder Rückerstattung bezahlter Beiträge.
Bei Missbrauch oder falschen Angaben behält sich die Warehouse Gym Fitness GmbH vor, die Pausierung abzulehnen, rückgängig zu machen, den Zugang zu sperren oder die Mitgliedschaft ausserordentlich zu kündigen.
10. Probetraining, Tageseintritte und Aktionen
Probetrainings und Tageseintritte berechtigen zur Nutzung der Anlagen im vereinbarten Umfang. Sie sind persönlich und nicht übertragbar.
Geführte Probetrainings mit Instruktion sind nur nach Anmeldung und während der dafür vorgesehenen Zeiten möglich.
Selbständige Probetrainings sind während der betreuten Öffnungszeiten möglich, sofern nichts anderes kommuniziert wurde.
Aktionen, Rabatte und Spezialangebote gelten nur während des angegebenen Zeitraums und können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Rabatte, Aktionen und Spezialangebote sind nicht kumulierbar, sofern nichts anderes kommuniziert wurde.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann Aktionen jederzeit anpassen, verlängern oder beenden, sofern dadurch bereits abgeschlossene Verträge nicht nachträglich verschlechtert werden.
11. Hausordnung und Verhalten im Gym
Das Mitglied verpflichtet sich zu respektvollem, rücksichtsvollem und hygienischem Verhalten.
Insbesondere gilt:
-
Geräte sind sachgemäss zu benutzen.
-
Gewichte, Hanteln und Zubehör sind nach Gebrauch zurückzuräumen.
-
Geräte sind nach Gebrauch zu reinigen.
-
Trainingsflächen, Garderoben, Duschen und Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
-
Andere Mitglieder dürfen nicht belästigt, gefährdet oder behindert werden.
-
Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
-
Das Training mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich anders kommuniziert.
-
Das Filmen oder Fotografieren anderer Personen ohne deren Einwilligung ist untersagt.
-
Mutwillige Beschädigungen, Diebstahl, Drohungen, Beleidigungen oder aggressives Verhalten werden nicht toleriert.
-
Das Blockieren von Geräten über eine unangemessene Dauer ist zu vermeiden.
-
Taschen, persönliche Gegenstände und Trinkflaschen sind so zu platzieren, dass keine Stolper- oder Verletzungsgefahr entsteht.
Bei Verstössen gegen die Hausordnung kann die Warehouse Gym Fitness GmbH Verwarnungen aussprechen, den Zugang sperren oder die Mitgliedschaft ausserordentlich kündigen.
Bereits bezahlte Beiträge werden bei einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund von Fehlverhalten nicht zurückerstattet.
12. Nutzung der Geräte und Trainingsbereiche
Die Geräte, Trainingsbereiche und Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäss und sachgemäss verwendet werden.
Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor der Nutzung mit der korrekten Bedienung der Geräte vertraut zu machen. Bei Unsicherheit ist das Personal zu kontaktieren oder auf die Nutzung zu verzichten.
Defekte, Schäden oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind der Warehouse Gym Fitness GmbH unverzüglich zu melden.
Manipulationen an Geräten, Kabelzügen, Sicherheitsvorrichtungen, Zutrittssystemen, Musiksystemen, Lüftung, Beleuchtung oder anderen technischen Einrichtungen sind untersagt.
Die Nutzung von Geräten oder Bereichen kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder untersagt werden.
13. Hygiene, Sauberkeit und Garderoben
Das Mitglied verpflichtet sich, angemessene Trainingskleidung und saubere Schuhe zu tragen.
Aus hygienischen Gründen ist bei der Nutzung von Geräten und Matten ein Handtuch empfohlen oder, sofern durch die Hausordnung vorgeschrieben, obligatorisch.
Garderoben, Duschen und Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
Persönliche Gegenstände sind sicher zu verwahren.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
Gefundene Gegenstände können durch die Warehouse Gym Fitness GmbH während einer angemessenen Frist aufbewahrt und danach entsorgt oder gespendet werden.
14. Videoüberwachung und Zutrittskontrolle
Aus Sicherheitsgründen, zur Verhinderung von Missbrauch, zur Wahrung des Hausrechts sowie zum Schutz von Mitgliedern, Personal und Eigentum können bestimmte Bereiche videoüberwacht werden.
Videoüberwachung erfolgt nur in zulässigen Bereichen. Garderoben, Duschen und Toiletten werden nicht videoüberwacht.
Zutritte können elektronisch protokolliert werden.
Die Zutrittsdaten können insbesondere zur Kontrolle der Zutrittsberechtigung, zur Aufklärung von Missbrauch, zur Sicherheit und zur Durchsetzung der Hausordnung verwendet werden.
Videoaufnahmen, Zutrittsdaten und zur Zutrittskontrolle verwendete Fotografien werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Eine längere Aufbewahrung bleibt vorbehalten, wenn dies zur Abklärung von Vorfällen, zur Durchsetzung von Ansprüchen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten notwendig ist.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Warehouse Gym Fitness GmbH.
15. Datenschutz
Die Warehouse Gym Fitness GmbH bearbeitet Personendaten, soweit dies für den Vertragsabschluss, die Vertragsdurchführung, den Betrieb des Gyms, die Zutrittskontrolle, die Kommunikation, die Zahlungsabwicklung, die Sicherheit, die Kundenbetreuung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Bearbeitet werden können insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten, Vertragsdaten, Zutrittsdaten, Kommunikationsdaten sowie gegebenenfalls weitere für die Leistungserbringung notwendige Angaben.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann zur Erbringung ihrer Leistungen externe Dienstleister einsetzen, zum Beispiel Anbieter für Website, Mitgliederverwaltung, Zahlungsabwicklung, Buchhaltung, IT, Zutrittssysteme, Videoüberwachung, E-Mail-Kommunikation oder Online-Zahlungen.
Weitere Details zur Datenbearbeitung, zu Rechten der betroffenen Personen und zu Kontaktmöglichkeiten sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt.
16. Gesundheit, Eigenverantwortung und Notfälle
Das Mitglied trainiert auf eigene Verantwortung und achtet auf seine gesundheitliche Verfassung.
Bei Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemnot, Unwohlsein oder anderen Warnsignalen ist das Training sofort abzubrechen.
In Notfällen ist unverzüglich Hilfe zu holen und, falls nötig, der Rettungsdienst zu alarmieren.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH empfiehlt insbesondere Einsteigern, Personen mit Vorerkrankungen, Verletzungen oder längerer Trainingspause, vor Trainingsbeginn eine fachliche oder ärztliche Abklärung vorzunehmen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, ob ein Mitglied gesundheitlich für das Training geeignet ist, soweit gesetzlich zulässig.
17. Minderjährige
Minderjährige dürfen das Gym nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nutzen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann für Minderjährige besondere Nutzungsbedingungen, eingeschränkte Zutrittszeiten oder eine Begleitungspflicht vorsehen.
Die gesetzliche Vertretung haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Verpflichtungen und Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden.
18. Personal Training, externe Trainer und gewerbliche Nutzung
Personal Training, Coaching, Gruppentrainings oder andere entgeltliche Dienstleistungen im Warehouse Gym dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Warehouse Gym Fitness GmbH angeboten oder durchgeführt werden.
Externe Trainerinnen und Trainer dürfen die Anlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung für eigene gewerbliche Zwecke nutzen.
Auch unentgeltliches regelmässiges Anleiten, Betreuen oder Coachen fremder Personen kann untersagt werden, wenn es dem Charakter eines Personal Trainings, Coachings oder einer gewerblichen Nutzung entspricht.
Die Nutzung der Räumlichkeiten für kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen, Werbezwecke, Content-Produktionen, Kurse, Events oder externe Dienstleistungen bedarf der vorgängigen Zustimmung der Warehouse Gym Fitness GmbH.
19. Verbotene Substanzen, Alkohol, Drogen und gefährliches Verhalten
Der Konsum, Verkauf, die Weitergabe oder das Bewerben illegaler Substanzen ist im Warehouse Gym untersagt.
Das Training unter Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen Substanzen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, ist verboten.
Gefährliches, rücksichtsloses oder grob unsachgemässes Verhalten kann zur sofortigen Sperrung oder ausserordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft führen.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH behält sich vor, bei Verdacht auf strafbare Handlungen die zuständigen Behörden zu informieren.
20. Schäden, Diebstahl und Missbrauch
Das Mitglied haftet für Schäden, die es absichtlich oder fahrlässig an Geräten, Einrichtungen, Räumlichkeiten, Zutrittssystemen oder Eigentum der Warehouse Gym Fitness GmbH verursacht.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
Bei Diebstahl, Vandalismus, Zutrittsmissbrauch, Manipulationen oder anderen schwerwiegenden Verstössen kann die Warehouse Gym Fitness GmbH den Zugang sofort sperren, die Mitgliedschaft ausserordentlich kündigen und Schadenersatz geltend machen.
Bereits bezahlte Beiträge werden bei einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund von Fehlverhalten nicht zurückerstattet.
21. Haftung
Die Benutzung der Anlagen, Geräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Warehouse Gym Fitness GmbH haftet für Schäden, die durch absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Warehouse Gym Fitness GmbH verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verlorene oder gestohlene Gegenstände sowie Schäden infolge unsachgemässer Nutzung der Geräte wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
22. Änderungen der AGB
Die Warehouse Gym Fitness GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anpassen, insbesondere bei betrieblichen Änderungen, rechtlichen Änderungen, technischen Anpassungen oder Erweiterung des Angebots.
Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert oder auf der Website veröffentlicht.
Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig und zumutbar sind.
Wesentliche Änderungen, welche bestehende Mitglieder erheblich benachteiligen, gelten für bestehende Verträge nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder das Mitglied zustimmt.
23. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die ungültige Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Warehouse Gym Fitness GmbH.

